Recht und Gesetz: Hessische Sherriffs fahnden nach “Neger“

In der Beschreibung des Tathergangs liest sich die Beschreibung von zwei Tätern so:
„1. Männlich, Afrikaner/ Neger, 20-25 Jahre
alt, ca. 180 cm groß, kurzgeschnittene, gelockte, dunkle Haare 2. Männlich, Afrikaner/Neger, 20-25 Jahre alt, ca. 185 cm groß,
kurzgeschnittene, gelockte, dunkle Haare, kräftige Gestalt, trug ein
Bagpack mit der Aufschrift: EASTPAK.“

Der hessische Polizeisprecher, der den „Neger“ in den Tathergang schrieb, hat keine Konsequenzen zu befürchten, berichtet der Hessische Rundfunk weiter. Der Begriff sei ein „einmaliger Ausrutscher“ eines Mitarbeiters, so der Sprecher.