Kohlpharma habe von zwei Großhändlern mit Sitz in Frankreich und einem Großhändler mit Sitz in den Niederlanden Kontingente der GSK-Arzneimittel Combivir und Epivir angeboten bekommen und zu handelsüblichen Preisen geordert, erklärte das Unternehmen. Weder aus dem Angebot noch anhand der gelieferten Ware selbst sei für Kohlpharma ersichtlich gewesen, dass diese Kontingente aus GSK-Lieferungen in afrikanische Länder stammten. „GSK hatte es unterlassen, die Chargen nach Afrika als besondere Hilfslieferung zu kennzeichnen“, so der Vorwurf des Unternehmens. Ein derartiges Kennzeichnen entspräche „internationalen Gepflogenheiten“.
Kohlpharma habe „mit Nachdruck“ von den Großhändlern Auskunft über die Hintergründe der Lieferungen verlangt. Dabei sei dem Unternehmen auch der Vertrag von GSK mit der afrikanischen Hilfsorganisation „Afrique Aide l’Afrique“ („Afrika hilft Afrika“) zugänglich gemacht worden. Dort sei eine Klausel enthalten, die der Hilfsorganisation den Weitervertrieb nach Nordamerika bzw. in die Länder der EU nicht verboten.
GSK habe durch eine Einstweilige Verfügung die reimportierten Medikamente blockieren lassen, so Kohlpharma in der Stellungnahme weiter. Die Begründung beziehe sich „ausschließlich auf markenrechtliche Erwägungen“.
Das Saarländer Unternehmen hat nach eigenen Angaben unterdessen GSK vorgeschlagen, die Aids-Medikamente zurückzunehmen. „Dies wäre eine wichtige symbolische Geste dafür, dass der europäische Arzneimittelmarkt Hilfslieferungen in die Entwicklungsländer nicht missbraucht“, erklärte Kohlpharma dazu. Das Unternehmen sei strikt gegen den Missbrauch von
Arzneimittel-Hilfslieferungen durch Reimport und wehrt sich entschieden gegen den Vorwurf, ein Hilfsprogramm für Afrika auszunutzen.