Vor einem Jahr, am 14. November 2001, hatten die Mitgliedsstaaten auf der WTO-Ministerkonferenz in Doha erklärt, dass der Patentschutz von Medikamenten Regierungen ärmerer Länder nicht an der Behandlung ihrer Bevölkerung hindern darf. „Am Jahrestag der Erklärung von Doha sehen wir diese Zusagen auf das Äußerste gefährdet“, sagte Ellen ‚t Hoen von Ärzte ohne Grenzen. „Wir befürchten, dass in Sydney Beschlüsse gefasst werden, die den Zugang zu Nachahmerprodukten für ärmere Länder zusätzlich erschweren werden.“
Jedes Jahr sterben nach Angaben der Hilfsorganisation rund 14 Millionen Menschen weltweit an Infektionskrankheiten. Mehr als 36 Millionen HIV-Infizierte haben keinen Zugang zu lebensnotwendigen Arzneimitteln. Hauptursache hierfür ist der unerschwinglich hohe Preis der HIV/Aids-Medikamente in diesen Ländern.
Nachahmerprodukte kosten meist deutlich weniger als die patentierten Markenprodukte. Damit können erheblich mehr Patienten zu denselben Kosten behandelt werden. Gemäß des Abkommens zum Schutz geistigen Eigentums der WTO dürfen Länder ohne eigene Produktionskapazitäten, Nachahmerprodukte aus anderen Ländern importieren. Völlig paradox ist nach Auffassung von Ärzte ohne Grenzen jedoch, dass die betreffenden Generika-Produzenten ihre kostengünstigen Arzneimittel nicht exportieren dürfen.
Gemeinsam mit anderen Hilfsorganisationen und einigen Regierungen ärmerer Länder fordert Ärzte ohne Grenzen das Aufheben dieser Exportbeschränkungen. Nur so könne der Zugang zu
kostengünstigen Medikamenten für die Menschen in ärmeren Ländern im Sinne der Erklärung von Doha gewährleistet werden, hieß es.